Paul Klos, Forstweg 100, 02959 Rohne
E-Mail: paul.klos.photography@web.de
Telefon: +49 174 3279006
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Reiseveranstalter Paul Klos (nachfolgend „Veranstalter“) und dem Kunden (nachfolgend „Teilnehmer“) für die Buchung und Durchführung von Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB (Offroad- & Overlanding-Touren, z. B. nach Tunesien).
1.2 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.1 Die Anmeldung des Teilnehmers (z. B. über das Anmeldeformular) stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Pauschalreisevertrags dar.
2.2 Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung (per E-Mail oder Post) durch den Veranstalter zustande.
2.3 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist der Veranstalter an dieses neue Angebot für die Dauer von 10 Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt.
3.1 Nach Vertragsabschluss erhält der Teilnehmer die Rechnung sowie den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein (Insolvenzabsicherung) gemäß § 651r BGB.
3.2 Zahlungen (Anzahlung und Restzahlung) dürfen erst eingefordert und geleistet werden, wenn der Sicherungsschein an den Teilnehmer übergeben wurde.9
3.3 Sofern in der Buchungsbestätigung nicht anders angegeben, ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung und des Sicherungsscheins fällig.
3.4 Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn ohne gesonderte Aufforderung fällig, sofern die Mindestteilnehmerzahl erreicht und die Durchführung der Reise bestätigt ist. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Reisepreis sofort nach Erhalt von Rechnung und Sicherungsschein fällig.
4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung (Ausschreibung) zum Zeitpunkt der Buchung sowie den Angaben in der Buchungsbestätigung.
4.2 Da es sich um Expeditions- und Offroad-Reisen mit Abenteuercharakter in entlegene Gebiete handelt, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Routenverlauf, Unterkünfte oder einzelne Programmpunkte kurzfristig anzupassen, wenn dies aufgrund unvorhersehbarer äußerer Umstände (z. B. extreme Witterungsverhältnisse, behördliche Anordnungen, unpassierbare Pisten oder Gefahrenlagen) erforderlich ist. Der Charakter der Reise darf dadurch jedoch nicht wesentlich verändert werden.
4.3 Der Veranstalter ist berechtigt, die Tour durch qualifizierte angestellte Guides oder freie Mitarbeiter (Subunternehmer) durchführen zu lassen. Ein Anspruch auf eine persönliche Reiseleitung durch Paul Klos persönlich besteht nicht.
5.1 Gesundheit & Fitness: Der Teilnehmer bestätigt, physisch und psychisch den besonderen Belastungen einer Offroad-Reise (Hitze, lange Fahrtzeiten, abseits medizinischer Versorgung) gewachsen zu sein.
5.2 Fahrzeug: Nimmt der Teilnehmer mit einem eigenen Fahrzeug teil, ist er allein für dessen technische Eignung, Verkehrssicherheit und vorschriftsmäßige Ausrüstung verantwortlich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Fahrzeuge, die offensichtlich nicht geländetauglich oder verkehrssicher sind und damit die Sicherheit der Gruppe gefährden, von der Tour bzw. einzelnen Etappen auszuschließen.
5.3 Anweisungen: Den Sicherheitsanweisungen des Tourguides ist im Interesse der Gruppensicherheit unbedingt Folge zu leisten.
5.4 Versicherungspflichten des Teilnehmers:
6.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
6.2 Tritt der Teilnehmer zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung (Stornogebühr) verlangen. Der Veranstalter hat folgende pauschalierte Stornostaffeln festgelegt (bezogen auf den Reisepreis):
6.3 Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist.
7.1 Mindestteilnehmerzahl: Der Veranstalter kann bei Nichterreichen der in der jeweiligen Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Reisepreis unverzüglich, spätestens innerhalb der gesetzlichen Frist, vollständig zurückerstattet.
7.2 Höhere Gewalt: Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z. B. Krieg, Naturkatastrophen, schwere politische Unruhen, geschlossene Grenzen) erheblich erschwert, gefährdet oder unmöglich, können beide Parteien den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 651h Abs. 3 BGB) kündigen.
8.1 Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden des Teilnehmers. Für Schäden, die keine Körperschäden sind und die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Veranstalter verursacht wurden, wird die Haftung des Veranstalters auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit gesetzlich zulässig10, . Eine weitergehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
8.2 Soweit einzelne Leistungen nicht Bestandteil der vom Veranstalter geschuldeten Pauschalreise sind, sondern vom Teilnehmer auf eigene Veranlassung und auf eigenes Risiko bei einem Drittanbieter gebucht oder in Anspruch genommen werden, besteht zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Drittanbieter ein eigenständiges Vertragsverhältnis. Für die Durchführung solcher Leistungen ist ausschließlich der jeweilige Drittanbieter verantwortlich. Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter für die betreffende Leistung nach den gesetzlichen Vorschriften selbst einzustehen hat.
8.3 Das Befahren von unwegsamem Gelände, Sandpisten und Wüsten birgt naturgemäße Risiken für das Fahrzeug, insbesondere durch Steinschlag, Achs- und Fahrwerksschäden, Lackbeschädigungen oder Aufsetzen. Der Teilnehmer nimmt diese Risiken für sein eigenes Fahrzeug grundsätzlich auf eigene Verantwortung in Kauf. Für Schäden am eigenen Fahrzeug des Teilnehmers, die durch die normale Geländenutzung oder durch freiwillige Bergungsversuche entstehen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit diese e Schäden nicht durch eine vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen zu vertretende Pflichtverletzung verursacht wurden.
9. Ausschluss von der Reise
9.1 Der Veranstalter (bzw. der leitende Guide) kann einen Teilnehmer von der Reise oder einzelnen Programmpunkten ausschließen, wenn dieser den reibungslosen Ablauf oder die Sicherheit der Gruppe durch sein Verhalten (insbesondere bei wiederholtem Missachten von Sicherheitsanweisungen oder Alkohol-/Drogeneinfluss) massiv gefährdet.
9.2 In einem solchen Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis; ersparte Aufwendungen oder Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Leistung werden angerechnet.
10. Datenschutz Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO zur Durchführung der Reise (sowie zur Weitergabe an Notfalldienste oder lokale Behörden im Ernstfall) verarbeitet.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
11.2 Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, ist der Sitz des Veranstalters.